Willkommen bei der internen Meldestelle der BYTEC Bodry Technology GmbH

Wann sollten Sie melden?

Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Ihnen die Möglichkeit, Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder ethische Grundsätze zu melden, ohne sich Sorgen um mögliche Konsequenzen machen zu müssen. Ihre Integrität steht an erster Stelle, und wir sind hier, um sicherzustellen, dass Sie geschützt sind.

Wie können Sie melden?

1. Per E-Mail:

Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail über meldestelle@bytec.de. Ihre Nachricht wird vertraulich behandelt, und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

2. Per Post:

Senden Sie Ihre schriftliche Meldung an folgende Adresse:

BYTEC Bodry Technology GmbH
„Meldestelle“
Hermann-Metzger-Strasse 7
88045 Friedrichshafen
Deutschland

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Unsere Ansprechpartnerin, Frau Yasemin Doganer, steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie durch den Meldeprozess zu führen.

Kontaktinformationen:

Wie geht es nach ihrer Meldung weiter?

Sie erhalten innerhalb von 7 Werktagen eine Empfangsbestätigung. Sollten Sie die Meldung anonym abgegeben haben, können wir eine Kontaktaufnahme nur gewährleisten, wenn Sie uns eine nicht zuweisbare Kontaktmöglichkeit übermitteln (z.B. anonymisierte E-Mail-Adresse). Sollte die Annahme bestehen, dass Rechtsverstöße vorliegen, oder die Weiterverfolgung des Hinweises erforderlich ist, so werden Sie innerhalb von 3 Monaten eine qualifizierte, inhaltliche Rückmeldung erhalten.

Ihre Sicherheit ist unsere Priorität

Ihre Meldung wird mit höchster Vertraulichkeit behandelt. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Sie vor jeglicher Form von Repressalien. Im Fall einer Weitergabe der gemeldeten Daten (insbesondere persönliche Daten des Hinweisgebers oder Personen, die im Hinweis benannt werden) an externe Behörden, werden wir Sie und alle weiteren Betroffenen über die Weitergabe informieren.

Externe Meldestellen in Baden-Württemberg

Zusätzlich zu unserer Meldestelle steht es Ihnen frei, sich auch an externe Stellen in Baden-Württemberg zu wenden. Diese unabhängigen Organisationen bieten ebenfalls Schutz und Unterstützung für Hinweisgeber.

Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg

Haben Sie Informationen über Verstöße innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Landes Baden-Württemberg erlangt und wollen diese melden? Dann können Sie sich an die interne Stelle zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption und zur Meldung von Regelverstößen (kurz: Whistleblowing-Meldestelle) im Umweltministerium wenden: